Drei Köche stehen in einer modernen Küche.

Grundsatzerklärung der SV Group zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt

Grundsatzerklärung Menschenrechte und Umwelt

Die SV Group AG und alle zur SV Group AG gehörenden Konzerngesellschaften («SV Group» oder «wir») nehmen ihre gesellschaftliche und ökologische Verantwortung und Vorbildfunktion ernst und setzen sich entsprechend hohe Anforderungen an integres und moralisches Verhalten. Wir sind uns bewusst, dass unser Handeln weitreichende Folgen hat - für die Menschen, die Gesellschaft und die Umwelt. Deshalb bekennen wir uns zur Achtung der Menschenrechte und zum Umweltschutz.

Wir erwarten, dass sich alle unsere Mitarbeiter:innen, Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen an Recht und Gesetz halten, unsere definierten Unternehmenswerte mittragen und identifizierte menschenrechts- und umweltbezogene Risiken mit besonderer Sorgfalt behandeln.

Engagement
Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft zu übernehmen, prägte schon immer das Handeln der SV Group. Um eine wirkungsvolle Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsaktivitäten in unserem Unternehmen und entlang der Lieferkette sicherzustellen, arbeiten wir im Schweizer Heimmarkt mit strategischen Partnern wie dem WWF Schweiz, dem Schweizer Tierschutz STS oder der Max Havelaar-Stiftung zusammen. Die Zusammenarbeit mit diesen Kooperationspartnern, prägt die Nachhaltigkeitsaktivitäten in der gesamten SV Group und bestärkt unser Versprechen einer nachhaltigen Zukunft. 

Weitergehende Informationen zu unserem Engagement für Nachhaltigkeit sind auf unseren länderspezifischen Websites aufgeführt und in unserem jährlichen Fortschrittsreport offengelegt.

Risikomanagement
Unser Risikomanagementsystem verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz von der Identifizierung über die Analyse und Bewertung bis hin zur Behandlung von Risiken. Die Risikoanalyse im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Lieferanten und anlassbezogen bei mittelbaren Lieferanten dient der Identifizierung und Bewertung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und Verletzungen. Auf dieser Grundlage können systematische Massnahmen ergriffen werden, um erkannte Verletzungen zu beenden oder deren Ausmass zu mitigieren und Risiken für die Zukunft zu minimieren. 

Risikoanalyse 
Mittels Selbsteinschätzung auf der Basis von nationalen und internationalen ausgewählten Quellen, Informationen und Regularien bewerten wir sowohl abstrakte als auch konkrete Risiken in unserem eigenen Geschäftsbereich. 

Für unsere unmittelbaren Lieferant:innen führen wir eine jährliche Risikoanalyse durch. Dabei stützen wir uns auf Studien, unabhängige Risikoanalyse-Tools, Medienberichte oder den Austausch mit Experten. Zudem müssen unsere unmittelbaren Lieferant:innen einen Fragebogen zu Risiken und konkreten Verstössen beantworten. Für mittelbare Lieferant:innen erstellen wir eine Risikobewertung anhand kritischer Rohstoffe und Herkunftsländer sowie mit Hilfe von unabhängigen Risikoanalyse-Tools. 

Unsere Risikoanalyse hat geringe Risiken in den Bereichen Arbeitsschutz und moderate Risiken in Zusammenhang mit dem Verbot der Ungleichbehandlung in der Beschäftigung beziehungsweise Diskriminierung im Gastgewerbe ergeben. 

Präventionsmassnahmen 
Um möglichen Verletzungen in diesen Bereichen bestmöglich vorzubeugen, gehen wir die identifizierten Risiken mit besonderer Sorgfalt an. Im Bereich der Arbeitssicherheit werden alle Arbeitsunfälle und krankheitsbedingten Ausfälle erfasst und bei längeren Abwesenheiten entsprechend betreut. Darüber hinaus werden geeignete Präventionsmassnahmen umgesetzt.  Um die Lohngleichheit unserer Mitarbeiter:innen geschlechtsunabhängig und flächendeckend zu gewährleisten, führen wir regelmässig Lohnanalysen durch und haben adäquate Arbeitsverträge erarbeitet. Zur Minimierung von Diskriminierungsrisiken haben wir nicht nur unsere interne Richtlinie zum Schutz der persönlichen Integrität unserer Mitarbeiter:innen grundlegend überarbeitet, sondern führen betriebsintern auch verstärkt Compliance-Schulungen und ein umfassendes E-Learning zu diesem Thema durch.

Sämtliche Mitarbeiter:innen bei der SV Group verpflichten sich zur Einhaltung des unternehmenseigenen Verhaltenskodexes in welchem die Achtung der Menschenrechte sowie der bewusste und sorgfältige Umgang mit der Umwelt festgelegt wird. 

Unsere Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen wählen wir nach strengen Massstäben und Anforderungen aus. Mit einem Grossteil von ihnen konnten wir uns bereits auf die Unterzeichnung unseres Supplier Code of Conducts einigen. Darin sind unsere ethischen, ökologischen und sozialen Standards im Einzelnen dargelegt und die Verpflichtung sowie Erwartung an unserer Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen zur konsequenten Einhaltung dieser Verhaltensmassstäbe. Wir sehen die Umsetzung des Supplier Code of Conducts als gemeinsame Aufgabe zur Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen und Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette an.

Abhilfemassnahmen
Sofern wir im eigenen Geschäftsbereich den Eintritt einer Verletzung von menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflichten feststellen oder eine solche unmittelbar bevorsteht, ergreifen wir umgehend effiziente Abhilfemassnahmen die zu einer Beendigung der Verletzung führen.

In Beziehung zu unseren Geschäftspartner:innen leiten wir in einem solchen Fall angemessene Korrekturmassnahmen ein. Unter anderem sind insbesondere folgende Schritte möglich: Die Auditierung der Geschäftspartner:innen, eine gemeinsame Festlegung eines Corrective Action Plans der innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens zur Beseitigung des Verstosses führen muss, eine Verwarnung der Geschäftspartner:innen, die Aussetzung der gemeinsamen Geschäftsbeziehung und letztlich die Kündigung ebendieser als ultima ratio.

Beschwerdemechanismus
Um einen sorgsamen Umgang mit Hinweisen zu Rechts- oder Compliance-Verstössen zu gewährleisten, haben wir ein webbasiertes Hinweisgeberportal implementiert («Speak Up Line»). Die Speak Up Line bietet eine anonyme Meldemöglichkeit, ist in vier Sprachen verfügbar und an 365 Tagen im Jahr zugänglich. Hinweisgeber:innen entlang unserer gesamten Lieferkette können umwelt- und menschenrechtsbezogene Verletzungen und Risiken melden. Eingegangene Meldungen werden von einem kleinen Kreis, ausdrücklich autorisierter Personen entgegengenommen und weiterbearbeitet. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Durch angemessene Abhilfemassnahmen, werden adäquate Lösungen herbeigeführt. Eine detailliertere Darstellung des Beschwerdeverfahrens ist auf unserer Unternehmenswebseite einsehbar.

Stetige Verbesserung
Unser Ansatz zur Sorgfaltspflicht ist dynamisch. Durch eine kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung unserer Prozesse, kommen wir unserem Bekenntnis nach, eine soziale und nachhaltige Zukunft zu fördern. 

Berichterstattung und Dokumentation
Die von uns getroffenen Massnahmen zur Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten werden regelmässig und sorgfältig dokumentiert. Unsere jährlichen Berichte darüber veröffentlichen wir entsprechend den geltenden nationalen gesetzlichen Anforderungen in den jeweiligen Ländern transparent auf unserer Unternehmenswebseite. Je nach nationaler Verpflichtung, stellen wir den jeweiligen Bericht den zuständigen Behörden zur Verfügung, wie z.B. den Bericht für die SV (Deutschland) GmbH, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle der Bundesrepublik Deutschland (BAFA). 

Ansprechpartner:innen
Für Rückfragen oder Anliegen in Zusammenhang mit der Achtung von Menschenrechten und Umwelt entlang unserer Lieferkette, stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung:

Menschenrechtsbeauftragte der SV Group AG, Syndikusrechtsanwältin
Corinna Steinacker
Erkrather Straße 230
40233 Düsseldorf
Deutschland

Email
+49 217 32 07 72 01
 

Compliance Officer der SV Group AG
Armin Dugan
Wallisellenstrasse 57
8600 Dübendorf
Schweiz

Email
+41 438 14 11 11